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Fassungsvergleich zu Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse 1
§ 12neu
in Kraft ab 01.10.1901 · idF RGBl. Nr. 148/1901 § 12↗RIS↗
§. 12.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Minister des Innern betraut.