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Norm
Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
Fassungen
§ 12 Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
BGBl
§ 12 Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
Judikatur
§ 12 Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
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§ 0↗
RIS↗
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§ 12
neu
in Kraft ab 01.10.1901 · idF
RGBl. Nr. 148/1901
§ 12↗
RIS↗
§. 12.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Minister des Innern betraut.