Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.10.1901 · idF RGBl. Nr. 148/1901 § 2↗RIS↗
§. 2.
Die Erlangung einer definitiven Anstellung als Amtsthierarzt der staatlichen Veterinärverwaltung ist an die zum Eintritte in den Staatsdienst erforderlichen allgemeinen Bedingungen und überdies an folgende besondere Nachweise geknüpft:
a) über die an einer inländischen Mittelschule (Gymnasium oder Realschule) mit Erfolg bestandene Reifeprüfung;
b) über die an einer inländischen thierärztlichen Hochschule nach Ablegung der vorgeschriebenen strengen Prüfungen erfolgte Promotion zum Thierarzte (thierärztliches Diplom);
c) über die mit Erfolg bestandene thierärztliche Physikatsprüfung.
Schlagworte
Amtstierarzt, Tierarzt