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Fassungsvergleich zu Leichen von mit anzeigepflichtigen Krankheiten behafteten Personen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leichen von mit anzeigepflichtigen Krankheiten behafteten Personen 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.10.1914 · idF RGBl. Nr. 263/1914 § 5↗RIS↗
§ 5.
In dem über die Obduktion aufzunehmenden Protokolle sind alle wichtigen Umstände, sowie die vom Leiter der Amtshandlung getroffenen Anordnungen hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Bestattung der Leichenteile und der Beseitigung der Abwässer zu verzeichnen.