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Fassungsvergleich zu Vereinheitlichung des Gesundheitswesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinheitlichung des Gesundheitswesens 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.12.1938 · idF dRGBl. I S 531/1934 § 1↗RIS↗
§ 1
Zur einheitlichen Durchführung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde Gesundheitsämter einzurichten.
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Stadtkreis