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Fassungsvergleich zu Dienstordnung – Allgemeiner Teil××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstordnung – Allgemeiner Teil 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.12.1938 · idF dRGBl. I S 215/1935 § 10↗RIS↗
§ 10
Leiter einer Nebenstelle ist der Amtsarzt, der einen der ihm zugeteilten Hilfsärzte mit der Führung der Geschäfte beauftragen kann.