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Norm
Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil
Fassungen
§ 63 Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil
BGBl
§ 63 Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil
Judikatur
§ 63 Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil
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Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil
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§ 0↗
RIS↗
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§ 63
neu
in Kraft ab 14.03.1935 · idF
MBl. I S 327/1935
§ 63↗
RIS↗
§ 63
(Anm.: gegenstandslos)