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Fassungsvergleich zu Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in Österreich 1
§ 9neu
in Kraft ab 16.06.1942 · idF dRGBl. I S 390/1942 § 9↗RIS↗
§ 9
Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Ausführungs- und Überleitungsvorschriften.
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Ausführungsvorschrift