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Fassungsvergleich zu Schutz des Mondsees, Fuschlsees und Zellersees××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz des Mondsees, Fuschlsees und Zellersees 1
§ 4neu
in Kraft ab 15.05.1974 · idF BGBl. Nr. 252/1974 § 4↗RIS↗
§ 4.
Auch das Interesse der Stadtgemeinde Salzburg an der Reinhaltung des Fuschlsees wird im Hinblick auf eine künftige Trinkwasserentnahme als rechtliches Interesse anerkannt.