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Fassungsvergleich zu Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste (aufgehoben) 1
§ 49aufgehoben
in Kraft 01.01.1993 – 31.08.1996 · idF BGBl. Nr. 872/1992 § 49↗RIS↗
§ 49. Die am Ende der Ausbildung abzuhaltende Diplomprüfung hat nachstehende Unterrichtsfächer zu umfassen:
Normale Anatomie, 2. Teil;
Pathologische Anatomie, 2. Teil;
Physiologie und Pathophysiologie;
Grundlagen der Chemie, Physik und Nahrungsmittelchemie;
Nahrungsmittellehre;
Ernährungslehre, Allgemeine und spezielle Diätetik;
Grundlagen der Säuglings- und Kleinkinderernährung;
Kalorien- und Nährstoffberechnungen;
Herstellung von Krankenkost, 2. Teil;
Spezielle Betriebs- und Wirtschaftsführung in der Diätküche.