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Fassungsvergleich zu Verbot von Halonen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot von Halonen 1
§ 1neu
in Kraft ab 13.09.1990 · idF BGBl. Nr. 576/1990 § 1↗RIS↗
Verbote
§ 1.
Die Herstellung, das Inverkehrsetzen und die Verwendung von Halonen (bromierten vollhalogenierten Kohlenwasserstoffen) sind verboten.