Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen 1
§ 7neu
in Kraft ab 24.03.1993 · idF BGBl. Nr. 210/1993 § 7↗RIS↗
Wiederbefüllung von Transformatoren
§ 7.
(1) Transformatoren, die mit Stoffen oder Zubereitungen nach § 1 verunreinigt sind, dürfen nur nach Maßgabe des Abs. 2 wiederbefüllt werden.
(2) Die Wiederbefüllung darf nur mit Flüssigkeiten erfolgen, die keine nach § 1 verbotenen Stoffe enthalten. Sie ist nur zulässig, sofern das zur Anwendung kommende Verfahren erwarten läßt, daß die Konzentration der nach § 1 verbotenen Stoffe auch sechs Monate nach der Wiederbefüllung den Grenzwert von 30 ppm nicht überschreitet.
(3) Zum Zweck der Wiederbefüllung nach den Abs. 1 und 2 ist auch die außerbetriebliche Überlassung und die Beförderung der wiederzubefüllenden Transformatoren zulässig.