Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt 1
§ 40neu
in Kraft ab 01.01.1940 · idF dRGBl. S 868/1898 § 40↗RIS↗
§ 40.
In den Fällen der §§ 38 und 39 hat der Frachtführer an einem der ortsüblichen Ladeplätze anzulegen. Ist durch Vereinbarung dem Absender das Recht zur Anweisung des Ladeplatzes eingeräumt, so finden die Bestimmungen des § 27, Abs. 2 und 3, entsprechende Anwendung.