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Fassungsvergleich zu Kompostverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompostverordnung 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.09.2001 · idF BGBl. II Nr. 292/2001 § 8↗RIS↗
Zusätzliche Anforderungen an Komposte für den Anwendungsbereich Biofilterbau
§ 8.
Die Herstellung von Komposten für den Anwendungsbereich Biofilterbau aus Restmüll ist zulässig, wenn der Biofilter vom Komposthersteller selbst hergestellt oder der Kompost im Rahmen einer Direktabgabe mit schriftlichem Vertrag zur Herstellung eines Biofilters weitergegeben wird.