Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 1neu
in Kraft ab 31.03.2004 · idF BGBl. II Nr. 141/2004 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die deutschsprachige Fassung des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.