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Fassungsvergleich zu Österreichischer Beitrag zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds××

Änderungen zwischen den Fassungen

Österreichischer Beitrag zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds 1
§ 2neu
in Kraft ab 28.10.2005 · idF BGBl. I Nr. 116/2005 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.