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Fassungsvergleich zu 16. Nachtrag zum Arzneibuch ××

Änderungen zwischen den Fassungen

16. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 2neu
in Kraft ab 09.11.2005 · idF BGBl. II Nr. 363/2005 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der fünften Ausgabe Grundwerk 2005 des Europäischen Arzneibuches ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.