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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung der BKZoon××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung der BKZoon 1
§ 10neu
in Kraft ab 11.10.2006 · idF BGBl. II Nr. 380/2006 § 10↗RIS↗
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 10.
Alle in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts.