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Fassungsvergleich zu Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.04.2008 · idF BGBl. II Nr. 110/2008 § 5↗RIS↗
§ 5.
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. II Nr. 17/1997, tritt mit Ablauf des 31. März 2008 außer Kraft; sie ist jedoch auf Sitzungen vor diesem Zeitpunkt weiter anzuwenden.