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Fassungsvergleich zu Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 230/2008 § 10↗RIS↗
Widerruf der Zulassung
§ 10.
Wird festgestellt, dass die vorgeschriebenen Gewichts- und Qualitätsfeststellungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, oder ein Kontrolleur nicht über die notwendige Sachkunde oder Zuverlässigkeit verfügt, so ist die Zulassung nach § 9 durch die AMA zu widerrufen.