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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009 1
§ 2neu
in Kraft ab 15.10.2008 · idF BGBl. II Nr. 365/2008 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 2 412 € monatlich (das sind 60 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Faktor 1,034 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 82,01 €.