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Fassungsvergleich zu Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.12.2009 · idF BGBl. I Nr. 110/2009 § 7↗RIS↗
Außerkrafttreten
§ 7.
Mit Ablauf des 30. November 2009 tritt das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird (Artikel I, BGBl. I Nr. 86/2005) außer Kraft.