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Fassungsvergleich zu Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.12.2010 · idF BGBl. II Nr. 400/2010 § 1↗RIS↗
Einsetzung des Beirats
§ 1.
Bei der KommAustria (§ 1 KOG) wird ein Beirat zur Bewertung der Angebotsvielfalt und -konzepte (Public-Value-Beirat) eingesetzt.