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Fassungsvergleich zu Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.12.2010 · idF BGBl. II Nr. 400/2010 § 8↗RIS↗
Öffentlichkeitsarbeit
§ 8.
Über konkrete Angelegenheiten der Aufgabenerfüllung sind Auskünfte an Medien – sofern der Beirat nichts Anderes beschließt – dem Vorsitz vorbehalten; der Beirat kann in solchen Angelegenheiten jedoch auch Vertraulichkeit vereinbaren.