Änderungen zwischen den Fassungen
§ 12neu
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 12.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Die Richtlinien des Bundesministers für Finanzen zum Sachgüteraustausch treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.