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Norm
Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
Fassungen
§ 1 Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
BGBl
§ 1 Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
Judikatur
§ 1 Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
§ 1 Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
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Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
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Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 09.11.2011 · idF
BGBl. II Nr. 356/2011
§ 1↗
RIS↗
Gegenstand
§ 1.
Gegenstand dieser Verordnung sind die Regelungen über die Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 nach § 122 Abs. 1 Z 4 BHG 2013.