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Fassungsvergleich zu Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 1
§ 1neu
in Kraft ab 09.11.2011 · idF BGBl. II Nr. 356/2011 § 1↗RIS↗
Gegenstand
§ 1.
Gegenstand dieser Verordnung sind die Regelungen über die Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 nach § 122 Abs. 1 Z 4 BHG 2013.