Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds 1
§ 3neu
in Kraft ab 21.06.2013 · idF BGBl. I Nr. 102/2013 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.