Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verschlusssachenverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verschlusssachenverordnung 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.01.2015 · idF BGBl. II Nr. 3/2015 § 14↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 14.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verschlusssachenordnung für die Durchführung einer optischen oder akustischen Überwachung, BGBl. II Nr. 256/1998, außer Kraft.