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Fassungsvergleich zu Stuckateur/in und Trockenausbauer/in-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stuckateur/in und Trockenausbauer/in-Ausbildungsordnung 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.06.2015 · idF BGBl. II Nr. 127/2015 § 7↗RIS↗
Angewandte Mathematik
§ 7.
(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
1. Längen- und Flächenberechnung,
2. Volums- und Masseberechnung,
3. Materialbedarfsberechnung,
4. Arbeitszeitberechnung.
(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.
(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 50 Minuten durchgeführt werden können.
(4) Die Prüfung ist nach 70 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Längenberechnung, Volumsberechnung