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Fassungsvergleich zu Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 236/2015 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.