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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015 1
§ 1neu
in Kraft ab 16.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 307/2015 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.