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Fassungsvergleich zu Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen 1
§ 2neu
in Kraft ab 16.12.2015 · idF BGBl. II Nr. 414/2015 § 2↗RIS↗
§ 2.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 1.