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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Gleinalmtunnel 2017××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Gleinalmtunnel 2017 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.10.2017 · idF BGBl. II Nr. 289/2017 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz – jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
1. für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt zwischen km 148,23 und km 139,68 und
2. für die Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt zwischen km 139,68 und km 148,18.