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Fassungsvergleich zu VZKDV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung (VZKDV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 30.04.2018 · idF BGBl. II Nr. 60/2018 § 3↗RIS↗
Repräsentativste mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste
§ 3.
Die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste ergeben sich aus der in der Anlage enthaltenen Liste.