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Fassungsvergleich zu DSFA-AV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-AV) 1
§ 2neu
in Kraft ab 25.05.2018 · idF BGBl. II Nr. 108/2018 § 2↗RIS↗
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 2.
Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.