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Fassungsvergleich zu Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4 1
§ 1neu
in Kraft ab 17.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 180/2018 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Strecke, auf der das zeitweilige Befahren des Pannenstreifens erlaubt werden darf, wird der Abschnitt zwischen km 4,16 und km 7,43 der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 4 Ost Autobahn festgelegt.