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Fassungsvergleich zu Vorführgemeinden-Verordnung 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorführgemeinden-Verordnung 2018 1
§ 1neu
in Kraft ab 24.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 184/2018 § 1↗RIS↗
§ 1.
Zum Zwecke der Prüfung des Lesegutes von Prädikatsweinen auf Qualität und Menge durch den Mostwäger werden in der Anlage, aufgeschlüsselt in die Weinbaugebiete Burgenland und Niederösterreich, die Gemeinden in denen ein größerer Anfall an diesem Lesegut zu erwarten ist, als Vorführgemeinden bestimmt. In allen anderen Gemeinden ist die Lesegutkontrolle bei der Lese oder in der Betriebsstätte zu ermöglichen.