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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMEIA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMEIA 1
§ 23neu
in Kraft ab 01.09.2018 · idF BGBl. II Nr. 217/2018 § 23↗RIS↗
Verweisung auf andere Bundesgesetze
§ 23.
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.