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Fassungsvergleich zu Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.08.1962 · idF BGBl. Nr. 226/1962 § 3↗RIS↗
§ 3.
Bei der Veranlagung der Bodenwertabgabe für das Kalenderjahr 1962 auf Grund des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1960, BGBl. Nr. 285, in der Fassung der Bodenwertabgabegesetz- Novelle, BGBL Nr. 4/1962, ist der zum 1. Jänner 1962 maßgebende Einheitswert mit dem zweieinhalbfachen Betrag anzusetzen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 285/1960