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Fassungsvergleich zu Override-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Override-Verordnung 1
§ 4neu
in Kraft ab 20.11.2018 · idF BGBl. II Nr. 283/2018 § 4↗RIS↗
Anhangangabe
§ 4.
Im Anhang ist anzugeben, für welchen Betrag und welchen Verteilungszeitraum von der in § 2 genannten Verteilung Gebrauch gemacht wurde.