Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
Sozial-emotionale Reife
§ 5.
Eine ausreichende sozial-emotionale Reife liegt vor, wenn das Kind insbesondere über die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der ersten Schulstufe erforderlichen
1. sozialkommunikativen Kompetenzen sowie
2. personalen Kompetenzen
verfügt.