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Fassungsvergleich zu VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften××

Änderungen zwischen den Fassungen

VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften 1
§ 7neu
in Kraft ab 26.01.2019 · idF BGBl. II Nr. 21/2019 § 7↗RIS↗
4. Abschnitt
Verhältnis zwischen Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel
§ 7.
Für das Verhältnis zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Methodenwechsel gilt Folgendes:
1. Wurden Passiveinkünfte nachweislich bereits im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst, unterbleibt gemäß § 10a Abs. 7 Z 2 KStG 1988 der Methodenwechsel, indem diese von der für den Methodenwechsel maßgeblichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
2. Die Hinzurechnung von Passiveinkünften eines Wirtschaftsjahres erfolgt auch, wenn diese vor oder mit Ablauf dieses Wirtschaftsjahres ausgeschüttet werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Passiveinkünfte auf Grund dieser Ausschüttung bereits dem Methodenwechsel unterlagen.