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Fassungsvergleich zu Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.02.2019 · idF BGBl. II Nr. 61/2019 § 1↗RIS↗
Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
L 3/2019/XXII/96/2
Geltungsbereich
§ 1.
a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.