Änderungen zwischen den Fassungen
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
1§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
L 3/2019/XXII/96/2
Geltungsbereich
§ 1.
a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.