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Fassungsvergleich zu Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.02.2019 · idF BGBl. II Nr. 61/2019 § 4↗RIS↗
Weihnachtsremuneration
§ 4.
Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.