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Fassungsvergleich zu Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.02.2019 · idF BGBl. II Nr. 61/2019 § 5↗RIS↗
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,40 heranzuziehen.