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Fassungsvergleich zu Entschädigungs-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entschädigungs-Verordnung 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 82/2019 § 4↗RIS↗
Dauer des Anspruches auf Funktionsgebühr
§ 4.
Die Funktionsgebühr gebührt für die Dauer der Amtsausübung.