Änderungen zwischen den Fassungen
§ 17neu
6. Abschnitt
Inkrafttreten
§ 17.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.
(2) Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäß Abs. 1 an einer österreichischen Universität oder einer österreichischen Fachhochschule bestehenden Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Fachhochschul-Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Diplomstudien der Musiktherapie, Fachhochschul-Diplomstudiengänge der Musiktherapie, Masterstudien der Musiktherapie und Fachhochschul-Masterstudiengänge der Musiktherapie tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 2024 in Kraft.