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Fassungsvergleich zu FMA-PIV××

Änderungen zwischen den Fassungen

FMA-Produktinterventionsverordnung (FMA-PIV) 1
§ 4neu
in Kraft ab 15.05.2019 · idF BGBl. II Nr. 118/2019 § 4↗RIS↗
Zeitlicher und örtlicher Anwendungsbereich
§ 4.
(1) § 3 Abs. 1 ist auf binäre Optionen anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.
(2) § 3 Abs. 2 ist auf finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.