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Fassungsvergleich zu Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen 1
§ 4neu
in Kraft ab 22.05.2019 · idF BGBl. II Nr. 125/2019 § 4↗RIS↗
Wirksamkeitsbeginn
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.