Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu SBBDB-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten (SBBDB-VO) 1
§ 6neu
in Kraft ab 28.06.2019 · idF BGBl. II Nr. 174/2019 § 6↗RIS↗
Inbetriebnahme
§ 6.
Die Inbetriebnahme der Sozialbetrugsdatenbank erfolgt mit 1. Jänner 2019.