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Fassungsvergleich zu BKKWVB-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (BKKWVB-VO) 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.11.2019 · idF BGBl. II Nr. 355/2019 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Zuständigkeit für die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen und die zum 1. Jänner 2020 bestehenden Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse bis zur nach § 2 vorgesehenen Vermögensteilung zunächst zur Gänze.